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Nein zur Konzernverantwortungs-Initiative

Die Konzernverantwortungsinitiative schwächt Schweizer Unternehmen und löst keine Probleme!

Am 29. November 2020 stimmt die Schweiz über diese Initiative ab. Das Volksbegehren, welches radikal und nicht zielführend ist, verlangt, dass Unternehmen bei Verstössen gegen Menschenrechte und Umweltstandards haftbar gemacht werden. Dass Unternehmen ebenfalls haften sollen, wenn Tochterunternehmen oder wirtschaftlich abhängige Unternehmen Schaden verursachen, bedeutet eine faktische Überwachung der gesamten Lieferkette. Bei Annahme der Initiative müssten Schweizer Richter über Fälle in anderen Ländern entscheiden, bei dem es sich um eine Verletzung der Souveränität der betroffenen Nationen handelt. Und das kann und darf nicht akzeptiert werden. Die Initiative schwächt die Position der Schweizer Unternehmen und ist ein Geschenk an die ausländischen Konkurrenten. Es besteht die Gefahr bei Annahme dieser Initiative, dass sich Unternehmen aus Angst vor einer Schädigung ihres Rufes aus bestimmten Ländern zurückziehen und diese danach noch weiter verarmen.

Da dem Schweizer Parlament die Initiative zu weit geht, hat es einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, den auch der Bundesrat unterstützt. Der Gegenvorschlag nimmt das Anliegen der Initiative auf und führt ebenfalls neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung ein. Im Gegensatz zur Initiative ist die Regulierung jedoch international abgestimmt. Grosse Schweizer Unternehmen würden gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer ausländischen Geschäftstätigkeit für Mensch und Umwelt, über Korruption und über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen. In den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der Konfliktmineralien müssten grundsätzlich alle Unternehmen besondere und weitgehende Sorgfaltsprüfungspflichten einhalten. Anders als die Initiative verzichtet der indirekte Gegenvorschlag auf zusätzliche Haftungsregeln.

Eine Annahme ist eine Schwächung für den Werkplatz Schweiz! Kein anderes Land kennt ähnliche Regeln. Denn durch die Umkehr der Beweislast droht auch Unternehmen, die sich vorbildlich verhalten und dies beweisen können, ein durch den Gerichtsprozess verursachter Reputationsschaden. Das macht sie erpressbar.

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