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Absage der Parteiversammlung der SVP Uri vom 5. November 2020

Absage Parteiversammlung

Die Geschäftsleitung der SVP Uri hat aufgrund der aktuellen Situation und die durch Massnahmen des Bundes in Sachen «Eindämmung des Coronavirus» entschieden, die geplante Parteiversammlung vom Donnerstag, 5. November 2020, abzusagen. Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 beschlossen, dass Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen nicht mehr erlaubt sind. Unter dieses Verbot fallen leider auch sämtliche Parteiversammlungen. Die Parolenfassung für die kommenden Abstimmungen beschloss in dieser ausserordentlichen Situation der Kantonalvorstand der SVP Uri.

Parolenfassung zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 29. November 2020

Einstimmig abgelehnt wird die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative. Das Volksbegehren, welches radikal und nicht zielführend ist, verlangt, dass Unternehmen bei Verstössen gegen Menschenrechte und Umweltstandards haftbar gemacht werden. Dass Unternehmen ebenfalls haften sollen, wenn Tochterunternehmen oder wirtschaftlich abhängige Unternehmen Schaden verursachen, bedeutet eine faktische Überwachung der gesamten Lieferkette. Bei Annahme der Initiative müssten Schweizer Richter über Fälle in anderen Ländern entscheiden, bei dem es sich um eine Verletzung der Souveränität der betroffenen Nationen handelt. Die Initiative schwächt die Position der Schweizer Unternehmen und ist ein Geschenk an die ausländischen Konkurrenten. Es besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen aus Angst vor einer Schädigung ihres Rufes aus bestimmten Ländern zurückziehen und diese danach noch weiter verarmen.

Ebenfalls einstimmig wird die radikale Finanzierungs-Verbot-Initiative der GSoA abgelehnt. Die Gruppe Schweiz ohne Armee will die Armee abschaffen. Das ist schon mehrmals gescheitert. Die Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» sieht eine starre Quote vor: AHV, IV, EO und Pensionskassen, Stiftungen und Nationalbank wird die Finanzierung von Unternehmen untersagt, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Rüstungsgütern erwirtschaften. Für Banken und Versicherungen sollen die gleichen Bedingungen gelten. Die Schweiz gehört weder einer Verteidigungsallianz an, noch hat sie Anspruch auf militärische Unterstützung durch andere Staaten. Sie braucht Kompetenzen bei der Herstellung von Rüstungsgütern. Die bürokratische Initiative schwächt unsere AHV und schadet vielen KMU und kostet Arbeitsplätze. Sie verteuert die Anlagemöglichkeiten der Sozialwerke, erhöht die Risiken und schadet dem Schweizer Franken.

Parolenfassung zu der kantonalen Abstimmung vom 29. November 2020

Unterstützt wird die Änderung der Verfassung des Kanton Uri (Schaffung Notrechtsklausel). Anders als der Bund und die meisten Kantone kennt der Kanton Uri heute auf Verfassungsstufe kein Recht des Regierungsrats, Noterlasse zu beschliessen. Die Corona-Angelegenheit macht uns bewusst, dass es «echte Notsituationen» gibt. In Notlagen ist die zeitliche Dringlichkeit das Hauptproblem. Der Regierungsrat muss unter diesen Umständen rasch handeln können, um Schlimmeres zu verhindern. Genau aus diesen Gründen wird die Änderung benötigt.

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